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Neue Pflegehilfsmittel-Verträge der GKV

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in den neuen Grundverträgen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) für Pflegehilfsmittel sowohl positive als auch negative Aspekte. Positiv bewertet der BVMed die Definition der Qualitätsstandards für Pflegehilfsmittel und den niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung. Allerdings kritisiert er die weiterhin analogen und bürokratischen Prozesse und fordert standardisierte, digitale Verfahren zur Effizienzsteigerung.

Gesetzlich Pflegeversicherte haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich. Die neuen Verträge sollen eine qualitativ hochwertige, bedarfsorientierte Versorgung sicherstellen und die Möglichkeit bieten, unangemessene Anbieter zu sanktionieren. Der BVMed lobt die Beibehaltung des Prozesses „Kostenvoranschlag – Genehmigung – Versorgung“ und die Möglichkeit der mehrmonatigen Lieferung von Pflegehilfsmitteln.

Kritik äußert der BVMed an der mangelnden Digitalisierung der administrativen Abläufe und der fehlenden Einführung eines einheitlichen elektronischen Kostenvoranschlagsverfahrens. Der Verband fordert eine stärkere Digitalisierung und Automatisierung, um die Prozesse zu verschlanken und die Nachhaltigkeit zu erhöhen.